Überdurchschnittliche Leistungen - ein Leben lang
Bei der MPK sind Sie gut versichert. Die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod liegen weit über dem, was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Informationen zum Vorsorgeausweis
Der Vorsorgeausweis zeigt Ihre aktuelle Versicherungssituation an einem bestimmten Stichtag.
Die Simulationsberechnung basiert auf dem am Stichtag gültigen Reglement.
Als anrechenbarer Lohn gilt der AHV-Lohn vermindert um nur gelegentlich oder vorübergehend anfallende Lohnbestandteile. Die Obergrenze für den anrechenbaren Lohn entspricht dem zwölffachen Betrag der maximalen AHV-Altersrente.
1 KoordinationsabzugDer Koordinationsabzug entspricht 30 % des anrechenbaren Lohns, begrenzt auf die jeweilige maximale AHV-Altersrente. Bei Teilzeitbeschäftigung wird der maximale Koordinationsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad reduziert.
2 Versicherter LohnDer versicherte Lohn entspricht dem anrechenbaren Lohn vermindert um einen Koordinationsabzug.
3 AltersguthabenDas Altersguthaben besteht aus den Altersgutschriften, den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, den Einkäufen und weiteren Einlagen abzüglich allfälliger Auszahlungen.
4 Aufwertungsgutschrift 2019Personen, die am 31. Dezember 2018 vollversichert waren, haben eine Aufwertungsgutschrift erhalten.
5 Individuelle Gutschrift 2023Personen, die am 31. Dezember 2022 vollversichert waren, haben per 1. Januar 2023 eine individuelle Gutschrift erhalten.
6 Übersicht über EinlagenEinlagen zugunsten des Altersguthabens sind hier aufgeführt.
7 ZusatzkontoSofern die Einkaufsmöglichkeiten in das Altersguthaben ausgeschöpft sind, können die Versicherten ein Zusatzkonto eröffnen, mit dem je nach Wahl der Versicherten der Auskauf der Kürzung der Altersleistungen infolge geplanter vorzeitiger Pensionierung, und / oder eine Überbrückungsrente finanziert wird.
81: Anrechenbarer Lohn
Als anrechenbarer Lohn gilt der AHV-Lohn vermindert um nur gelegentlich oder vorübergehend anfallende Lohnbestandteile. Die Obergrenze für den anrechenbaren Lohn entspricht dem zwölffachen Betrag der maximalen AHV-Altersrente.
2: Koordinationsabzug
Der Koordinationsabzug entspricht 30 % des anrechenbaren Lohns, begrenzt auf die jeweilige maximale AHV-Altersrente. Bei Teilzeitbeschäftigung wird der maximale Koordinationsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad reduziert.
3: Versicherter Lohn
Der versicherte Lohn entspricht dem anrechenbaren Lohn vermindert um einen Koordinationsabzug.
4: Altersguthaben
Das Altersguthaben besteht aus den Altersgutschriften, den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, den Einkäufen und weiteren Einlagen abzüglich allfälliger Auszahlungen.
5: Aufwertungsgutschrift 2019
Personen, die am 31. Dezember 2018 vollversichert waren, haben eine Aufwertungsgutschrift erhalten.
6: Individuelle Gutschrift 2023
Personen, die am 31. Dezember 2022 vollversichert waren, haben per 1. Januar 2023 eine individuelle Gutschrift erhalten.
7: Übersicht über Einlagen
Einlagen zugunsten des Altersguthabens sind hier aufgeführt.
8: Zusatzkonto
Sofern die Einkaufsmöglichkeiten in das Altersguthaben ausgeschöpft sind, können die Versicherten ein Zusatzkonto eröffnen, mit dem je nach Wahl der Versicherten der Auskauf der Kürzung der Altersleistungen infolge geplanter vorzeitiger Pensionierung, und / oder eine Überbrückungsrente finanziert wird.
Die Beiträge werden in Prozenten des versicherten Lohns berechnet.
1 Hochgerechnete AltersleistungenDie Altersleistungen werden so berechnet, dass bis zum jeweiligen Alter die Spargutschriften auf der Basis des aktuellen versicherten Lohns einbezahlt werden und der Sparzins 2 % beträgt. Das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Altersguthaben kann ganz oder teilweise als Alterskapital bezogen werden.
2 Migros-AHV-ErsatzrenteSolange das Referenzalter der MPK tiefer als dasjenige der AHV ist, haben die MPK-Versicherten ab Alter 64 bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters Anspruch auf eine Migros-AHV-Ersatzrente. Neu haben somit auch Frauen ab Jahrgang 1961 und jünger Anspruch auf eine Migros-AHV-Ersatzrente, sofern sie sich unter Geltung des aktuell gültigen Vorsorgereglements pensionieren lassen. Die Höhe der Migros-AHV-Ersatzrente ergibt sich aufgrund des Gesamteinkommens und der Beitragsjahre. Finanziert wird diese Zusatzleistung durch die M-Unternehmen. Bei Ausrichtung der Altersleistung in Kapitalform wird die Migros-AHV-Ersatzrente im entsprechenden Umfang gekürzt.
3 InvalidenleistungenDie ganze Invalidenrente entspricht 70 % der auf das ordentliche Pensionierungsalter hochgerechneten Altersrente. Die Berechnung erfolgt unabhängig von der Wahl des Sparplans durchgehend auf der Basis der Altersgutschriften des Sparplans «Standard». Hinzu kommt für jedes vollendete Altersjahr ab Alter 20 ein Zuschlag in der Höhe von 0.5 %.
4 Leistungen im TodesfallDie eingetragene Partnerschaft sowie unter bestimmten Voraussetzungen die eheähnliche Lebensgemeinschaft sind der Ehe gleichgestellt. Im Leistungsfall besteht die Möglichkeit, anstelle der Partnerrente eine Kapitalleistung zu verlangen.
5 Reglementarische FreizügigkeitsleistungBei Austritt aus der MPK haben die Vollversicherten Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung. Sie entspricht grundsätzlich dem Altersguthaben. Die darin enthaltene Aufwertungsgutschrift 2019 wird aber gekürzt, wenn der Austritt vor dem 31. Dezember 2023 freiwillig erfolgt; die individuelle Gutschrift 2023 wird gekürzt, wenn der Austritt vor dem 31. Dezember 2025 freiwillig erfolgt.
6 Mögliche Rückzahlung Vorbezug WohneigentumsförderungNoch nicht zurückbezahlter Vorbezug für Wohneigentumsförderung
7 Möglicher Vorbezug WohneigentumsförderungSie können Vorsorgekapital vorbeziehen oder verpfänden, sofern Sie damit Wohneigentum zum eigenen Bedarf (Selbstnutzung an Ihrem Wohnsitz) finanzieren.
8 Möglicher Einkauf in AltersguthabenMaximal möglicher Einkaufsbetrag, inkl. einer möglichen Rückzahlung eines Vorbezugs für Wohneigentum
9 Möglicher Einkauf in ZusatzkontoDie Einkaufsmöglichkeiten hängen vom Zeitpunkt der geplanten vorzeitigen Pensionierung ab.
101: Beiträge
Die Beiträge werden in Prozenten des versicherten Lohns berechnet.
2: Hochgerechnete Altersleistungen
Die Altersleistungen werden so berechnet, dass bis zum jeweiligen Alter die Spargutschriften auf der Basis des aktuellen versicherten Lohns einbezahlt werden und der Sparzins 2 % beträgt. Das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Altersguthaben kann ganz oder teilweise als Alterskapital bezogen werden.
3: Migros-AHV-Ersatzrente
Solange das Referenzalter der MPK tiefer als dasjenige der AHV ist, haben die MPK-Versicherten ab Alter 64 bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters Anspruch auf eine Migros-AHV-Ersatzrente. Neu haben somit auch Frauen ab Jahrgang 1961 und jünger Anspruch auf eine Migros-AHV-Ersatzrente, sofern sie sich unter Geltung des aktuell gültigen Vorsorgereglements pensionieren lassen. Die Höhe der Migros-AHV-Ersatzrente ergibt sich aufgrund des Gesamteinkommens und der Beitragsjahre. Finanziert wird diese Zusatzleistung durch die M-Unternehmen. Bei Ausrichtung der Altersleistung in Kapitalform wird die Migros-AHV-Ersatzrente im entsprechenden Umfang gekürzt.
4: Invalidenleistungen
Die ganze Invalidenrente entspricht 70 % der auf das ordentliche Pensionierungsalter hochgerechneten Altersrente. Die Berechnung erfolgt unabhängig von der Wahl des Sparplans durchgehend auf der Basis der Altersgutschriften des Sparplans «Standard». Hinzu kommt für jedes vollendete Altersjahr ab Alter 20 ein Zuschlag in der Höhe von 0.5 %.
5: Leistungen im Todesfall
Die eingetragene Partnerschaft sowie unter bestimmten Voraussetzungen die eheähnliche Lebensgemeinschaft sind der Ehe gleichgestellt. Im Leistungsfall besteht die Möglichkeit, anstelle der Partnerrente eine Kapitalleistung zu verlangen.
6: Reglementarische Freizügigkeitsleistung
Bei Austritt aus der MPK haben die Vollversicherten Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung. Sie entspricht grundsätzlich dem Altersguthaben. Die darin enthaltene Aufwertungsgutschrift 2019 wird aber gekürzt, wenn der Austritt vor dem 31. Dezember 2023 freiwillig erfolgt; die individuelle Gutschrift 2023 wird gekürzt, wenn der Austritt vor dem 31. Dezember 2025 freiwillig erfolgt.
7: Mögliche Rückzahlung Vorbezug Wohneigentumsförderung
Noch nicht zurückbezahlter Vorbezug für Wohneigentumsförderung
8: Möglicher Vorbezug Wohneigentumsförderung
Sie können Vorsorgekapital vorbeziehen oder verpfänden, sofern Sie damit Wohneigentum zum eigenen Bedarf (Selbstnutzung an Ihrem Wohnsitz) finanzieren.
9: Möglicher Einkauf in Altersguthaben
Maximal möglicher Einkaufsbetrag, inkl. einer möglichen Rückzahlung eines Vorbezugs für Wohneigentum
10: Möglicher Einkauf in Zusatzkonto
Die Einkaufsmöglichkeiten hängen vom Zeitpunkt der geplanten vorzeitigen Pensionierung ab.