Überdurchschnittliche Leistungen - ein Leben lang

Bei der MPK sind Sie gut versichert. Die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod liegen weit über dem, was gesetzlich vorgeschrieben ist.

Informationen zum Vorsorgeausweis

Der Vorsorgeausweis zeigt Ihre aktuelle Versicherungssituation an einem bestimmten Stichtag.
Die Simulationsberechnung basiert auf dem am Stichtag gültigen Reglement.

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Anrechenbarer Lohn

Als anrechenbarer Lohn gilt der AHV-Lohn vermindert um nur gelegentlich oder vorübergehend anfallende Lohnbestandteile. Die Obergrenze für den anrechenbaren Lohn entspricht dem zwölffachen Betrag der maximalen AHV-Altersrente.

1
Koordinationsabzug

Der Koordinationsabzug entspricht 30 % des anrechenbaren Lohns, begrenzt auf die jeweilige maximale AHV-Altersrente. Bei Teilzeitbeschäftigung wird der maximale Koordinationsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad reduziert.

2
Versicherter Lohn

Der versicherte Lohn entspricht dem anrechenbaren Lohn vermindert um einen Koordinationsabzug.

3
Altersguthaben

Das Altersguthaben besteht aus den Altersgutschriften, den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, den Einkäufen und weiteren Einlagen abzüglich allfälliger Auszahlungen.

4
Aufwertungsgutschrift 2019

Personen, die am 31. Dezember 2018 vollversichert waren, haben eine Aufwertungsgutschrift erhalten.

5
Individuelle Gutschrift 2023

Personen, die am 31. Dezember 2022 vollversichert waren, haben per 1. Januar 2023 eine individuelle Gutschrift erhalten.

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Übersicht über Einlagen

Einlagen zugunsten des Altersguthabens sind hier aufgeführt.

7
Zusatzkonto

Sofern die Einkaufsmöglichkeiten in das Altersguthaben ausgeschöpft sind, können die Versicherten ein Zusatzkonto eröffnen, mit dem je nach Wahl der Versicherten der Auskauf der Kürzung der Altersleistungen infolge geplanter vorzeitiger Pensionierung, und / oder eine Überbrückungsrente finanziert wird.

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1: Anrechenbarer Lohn

Als anrechenbarer Lohn gilt der AHV-Lohn vermindert um nur gelegentlich oder vorübergehend anfallende Lohnbestandteile. Die Obergrenze für den anrechenbaren Lohn entspricht dem zwölffachen Betrag der maximalen AHV-Altersrente.

2: Koordinationsabzug

Der Koordinationsabzug entspricht 30 % des anrechenbaren Lohns, begrenzt auf die jeweilige maximale AHV-Altersrente. Bei Teilzeitbeschäftigung wird der maximale Koordinationsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad reduziert.

3: Versicherter Lohn

Der versicherte Lohn entspricht dem anrechenbaren Lohn vermindert um einen Koordinationsabzug.

4: Altersguthaben

Das Altersguthaben besteht aus den Altersgutschriften, den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, den Einkäufen und weiteren Einlagen abzüglich allfälliger Auszahlungen.

5: Aufwertungsgutschrift 2019

Personen, die am 31. Dezember 2018 vollversichert waren, haben eine Aufwertungsgutschrift erhalten.

6: Individuelle Gutschrift 2023

Personen, die am 31. Dezember 2022 vollversichert waren, haben per 1. Januar 2023 eine individuelle Gutschrift erhalten.

7: Übersicht über Einlagen

Einlagen zugunsten des Altersguthabens sind hier aufgeführt.

8: Zusatzkonto

Sofern die Einkaufsmöglichkeiten in das Altersguthaben ausgeschöpft sind, können die Versicherten ein Zusatzkonto eröffnen, mit dem je nach Wahl der Versicherten der Auskauf der Kürzung der Altersleistungen infolge geplanter vorzeitiger Pensionierung, und / oder eine Überbrückungsrente finanziert wird.

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Beiträge

Die Beiträge werden in Prozenten des versicherten Lohns berechnet.

1
Hochgerechnete Altersleistungen

Die Altersleistungen werden so berechnet, dass bis zum jeweiligen Alter die Spargutschriften auf der Basis des aktuellen versicherten Lohns einbezahlt werden und der Sparzins 2 % beträgt. Das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Altersguthaben kann ganz oder teilweise als Alterskapital bezogen werden.

2
Migros-AHV-Ersatzrente

Solange das Referenzalter der MPK tiefer als dasjenige der AHV ist, haben die MPK-Versicherten ab Alter 64 bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters Anspruch auf eine Migros-AHV-Ersatzrente. Neu haben somit auch Frauen ab Jahrgang 1961 und jünger Anspruch auf eine Migros-AHV-Ersatzrente, sofern sie sich unter Geltung des aktuell gültigen Vorsorgereglements pensionieren lassen. Die Höhe der Migros-AHV-Ersatzrente ergibt sich aufgrund des Gesamteinkommens und der Beitragsjahre. Finanziert wird diese Zusatzleistung durch die M-Unternehmen. Bei Ausrichtung der Altersleistung in Kapitalform wird die Migros-AHV-Ersatzrente im entsprechenden Umfang gekürzt.

3
Invalidenleistungen

Die ganze Invalidenrente entspricht 70 % der auf das ordentliche Pensionierungsalter hochgerechneten Altersrente. Die Berechnung erfolgt unabhängig von der Wahl des Sparplans durchgehend auf der Basis der Altersgutschriften des Sparplans «Standard». Hinzu kommt für jedes vollendete Altersjahr ab Alter 20 ein Zuschlag in der Höhe von 0.5 %.

4
Leistungen im Todesfall

Die eingetragene Partnerschaft sowie unter bestimmten Voraussetzungen die eheähnliche Lebensgemeinschaft sind der Ehe gleichgestellt. Im Leistungsfall besteht die Möglichkeit, anstelle der Partnerrente eine Kapitalleistung zu verlangen.

5
Reglementarische Freizügigkeitsleistung

Bei Austritt aus der MPK haben die Vollversicherten Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung. Sie entspricht grundsätzlich dem Altersguthaben. Die darin enthaltene Aufwertungsgutschrift 2019 wird aber gekürzt, wenn der Austritt vor dem 31. Dezember 2023 freiwillig erfolgt; die individuelle Gutschrift 2023 wird gekürzt, wenn der Austritt vor dem 31. Dezember 2025 freiwillig erfolgt.

6
Mögliche Rückzahlung Vorbezug Wohneigentumsförderung

Noch nicht zurückbezahlter Vorbezug für Wohneigentumsförderung

7
Möglicher Vorbezug Wohneigentumsförderung

Sie können Vorsorgekapital vorbeziehen oder verpfänden, sofern Sie damit Wohneigentum zum eigenen Bedarf (Selbstnutzung an Ihrem Wohnsitz) finanzieren.

8
Möglicher Einkauf in Altersguthaben

Maximal möglicher Einkaufsbetrag, inkl. einer möglichen Rückzahlung eines Vorbezugs für Wohneigentum

9
Möglicher Einkauf in Zusatzkonto

Die Einkaufsmöglichkeiten hängen vom Zeitpunkt der geplanten vorzeitigen Pensionierung ab.

10

1: Beiträge

Die Beiträge werden in Prozenten des versicherten Lohns berechnet.

2: Hochgerechnete Altersleistungen

Die Altersleistungen werden so berechnet, dass bis zum jeweiligen Alter die Spargutschriften auf der Basis des aktuellen versicherten Lohns einbezahlt werden und der Sparzins 2 % beträgt. Das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Altersguthaben kann ganz oder teilweise als Alterskapital bezogen werden.

3: Migros-AHV-Ersatzrente

Solange das Referenzalter der MPK tiefer als dasjenige der AHV ist, haben die MPK-Versicherten ab Alter 64 bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters Anspruch auf eine Migros-AHV-Ersatzrente. Neu haben somit auch Frauen ab Jahrgang 1961 und jünger Anspruch auf eine Migros-AHV-Ersatzrente, sofern sie sich unter Geltung des aktuell gültigen Vorsorgereglements pensionieren lassen. Die Höhe der Migros-AHV-Ersatzrente ergibt sich aufgrund des Gesamteinkommens und der Beitragsjahre. Finanziert wird diese Zusatzleistung durch die M-Unternehmen. Bei Ausrichtung der Altersleistung in Kapitalform wird die Migros-AHV-Ersatzrente im entsprechenden Umfang gekürzt.

4: Invalidenleistungen

Die ganze Invalidenrente entspricht 70 % der auf das ordentliche Pensionierungsalter hochgerechneten Altersrente. Die Berechnung erfolgt unabhängig von der Wahl des Sparplans durchgehend auf der Basis der Altersgutschriften des Sparplans «Standard». Hinzu kommt für jedes vollendete Altersjahr ab Alter 20 ein Zuschlag in der Höhe von 0.5 %.

5: Leistungen im Todesfall

Die eingetragene Partnerschaft sowie unter bestimmten Voraussetzungen die eheähnliche Lebensgemeinschaft sind der Ehe gleichgestellt. Im Leistungsfall besteht die Möglichkeit, anstelle der Partnerrente eine Kapitalleistung zu verlangen.

6: Reglementarische Freizügigkeitsleistung

Bei Austritt aus der MPK haben die Vollversicherten Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung. Sie entspricht grundsätzlich dem Altersguthaben. Die darin enthaltene Aufwertungsgutschrift 2019 wird aber gekürzt, wenn der Austritt vor dem 31. Dezember 2023 freiwillig erfolgt; die individuelle Gutschrift 2023 wird gekürzt, wenn der Austritt vor dem 31. Dezember 2025 freiwillig erfolgt.

7: Mögliche Rückzahlung Vorbezug Wohneigentumsförderung

Noch nicht zurückbezahlter Vorbezug für Wohneigentumsförderung

8: Möglicher Vorbezug Wohneigentumsförderung

Sie können Vorsorgekapital vorbeziehen oder verpfänden, sofern Sie damit Wohneigentum zum eigenen Bedarf (Selbstnutzung an Ihrem Wohnsitz) finanzieren.

9: Möglicher Einkauf in Altersguthaben

Maximal möglicher Einkaufsbetrag, inkl. einer möglichen Rückzahlung eines Vorbezugs für Wohneigentum

10: Möglicher Einkauf in Zusatzkonto

Die Einkaufsmöglichkeiten hängen vom Zeitpunkt der geplanten vorzeitigen Pensionierung ab.