Überdurchschnittliche Leistungen - ein Leben lang

Bei der MPK sind Sie gut versichert. Die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod liegen weit über dem, was gesetzlich vorgeschrieben ist.

Häufige Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Vorsorgereglement und dessen Umsetzung.
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FAQ

Wie hoch ist das Leistungsziel der 1. und 2. Säule zusammen?

Gemäss Art. 113 der Bundesverfassung ermöglicht die berufliche Vorsorge zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise. Gemäss Versicherungsplan BVG ergibt dies ein Ersatzeinkommen von 60%.
Der MPK-Versicherungsplan ermöglicht ein deutlich höheres Ersatzeinkommen, vor allem bei niedrigen Einkommen.

Wie wird die Kürzung bei einer vorzeitigen Pensionierung berechnet?

Die Kürzung ergibt sich aus dem tieferen Altersguthaben und dem tieferen Umwandlungssatz.

Wann muss das Zusatzkonto bei einer Teilpensionierung saldiert werden?

Frühestens beim ersten, spätestens beim letzten Pensionierungsschritt.

Was geschieht mit dem Zusatzkonto bei einem Invaliditäts- oder Todesfall?

Das Zusatzkonto wird saldiert. Bei Anspruch auf eine ganze Invalidenrente wird es an die versicherte Person ausbezahlt. Im Todesfall erfolgt die Auszahlung an den rentenberichtigten Partner/die rentenberechtigte Partnerin bzw. die Kinder bzw. die Eltern der verstorbenen Person.

Wann muss spätestens ein (Teil-) Kapitalbezug anstelle der Altersrente angemeldet werden?

Der schriftliche Antrag auf Ausrichtung eines Alterskapitals ist der MPK spätestens am letzten Tag vor dem Pensionierungszeitpunkt einzureichen.

Was ist eine Migros-AHV-Ersatzrente?

Solange das MPK-Referenzalter tiefer ist als das AHV-Referenzalter, wird den MPK-Versicherten ab dem MPK-Referenzalter bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters eine Migros-AHV-Ersatzrente zur Überbrückung in der 1. Säule bezahlt. Diese Leistung wird von den M-Unternehmen finanziert.
 

Wann liegt ein Anspruch auf eine Migros-AHV-Ersatzrente vor?

Wer sich vollständig pensionieren lässt und eine lebenslange MPK-Altersrente bezieht, hat ab Erreichen des MPK-Referenzalters bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters Anspruch auf eine Migros-AHV-Ersatzrente. Die Auszahlung und deren Höhe ist an weitere Bedingungen geknüpft (z.B. kein Kapitalbezug, Lohnhöhe, Versicherungsdauer, usw.).
 

Welches Referenzalter gilt bei der MPK, wenn die Pensionierung bis zum 31.12.2024 erfolgt?

Für Frauen und Männer, welche sich bis zum 31.12.2024 pensionieren lassen, gilt das MPK-Referenzalter von 64 Jahren (gemäss aktuellem MPK-Reglement). Wenn das MPK-Referenzalter tiefer ist als das AHV-Referenzalter, wird dies mit einer Migros-AHV-Ersatzrente überbrückt. 

Beispiel vorzeitige Pensionierung im 2023: Eine Frau mit Jahrgang 1961 lässt sich mit 62 Jahren im 2023 vorzeitig pensionieren. Für sie gilt das MPK-Referenzalter 64 und das AHV-Referenzalter 64 Jahre und 3 Monate. Sie erhält im 2025 während drei Monaten eine Migros-AHV-Ersatzrente zur Überbrückung der Lücke zum AHV-Referenzalter.
 

Welches Referenzalter gilt, wenn die Mitarbeitenden unter dem neuen Reglement ab 01.01.2025 in Pension gehen?

Ab dem 1.1.2025 wird das MPK-Referenzalter für Frauen und Männer an das AHV-Referenzalter angepasst und im Gleichschritt mit der Rentenreform AHV 21 erhöht. Für Frauen und Männer, welche sich ab dem 1.1.2025 pensionieren lassen, gilt ein jahrgangsabhängiges MPK-Referenzalter (1961: 64 Jahre 3 Monate, 1962: 64 Jahre 6 Monate, 1963: 64 Jahre 9 Monate, 1964 und jünger: 65 Jahre). 

Beispiel ordentliche Pensionierung mit Jahrgang 1962: Für Frauen mit Jahrgang 1962 gilt das MPK-Referenzalter 64 Jahre und 6 Monate. Dieses entspricht gleichzeitig auch dem AHV-Referenzalter. Somit erhält eine Frau nach der ordentlichen Pensionierung direkt eine AHV-Rente. 
Für Männer mit Jahrgang 1962 gilt ebenfalls das MPK-Referenzalter 64 Jahre und 6 Monate. Das AHV-Referenzalter liegt jedoch bei 65 Jahren. Somit erhält ein Mann nach der ordentlichen Pensionierung während 6 Monaten eine Migros-AHV-Ersatzrente zur Überbrückung der Lücke zum AHV-Referenzalter.
 

Hat die Anpassung des MPK-Referenzalters einen Einfluss auf meine lebenslange MPK-Altersrente (2. Säule)?

Die lebenslange MPK-Altersrente ist von der Anpassung des MPK-Referenzalters nicht betroffen. Die Höhe der MPK-Altersrente ist abhängig von der Dauer und Höhe der Beiträge und Einzahlungen. Bei längerem Verbleib im Arbeitsprozess erhöht sich somit auch die Rentenleistung.
 

Bis wann muss ich spätestens in Pension gehen, damit für mich noch das MPK-Referenzalter 64 gilt?

Das Arbeitsverhältnis muss spätestens per 31. Dezember 2024 beendet werden, damit noch das bisherige Vorsorgereglement und somit das MPK-Referenzalter 64 gilt.
 

Ist bei einer Teilpensionierung im Jahr 2024 das Referenzalter 64 massgebend für die M-AHV-Ersatzrente?

Nein. Entscheidend für die Frage, welches Reglement massgebend ist, ist der Zeitpunkt der vollständigen Pensionierung.
 

Ist ein Kapitalbezug auch bei einer Teilpensionierung möglich?

Ja. Der erste Teilbezug muss mindestens 20% der Altersleistung betragen. Bei einer Pensionierung in Teilschritten ist der Bezug des Alterskapitals in maximal drei Schritten möglich.

Wie ist die Teilpensionierung geregelt?

Für eine Teilpensionierung muss der Beschäftigungsgrad um mindestens 20 % reduziert werden. Selbstverständlich kann die versicherte Person die Teilpensionierung nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber verlangen. 

Es ist auch möglich, die Teilpensionierung in mehreren Schritten zu vollziehen.

Was passiert mit der eingebrachten Freizügigkeitsleistung, wenn diese grösser ist als der für den vollen Einkauf in das Altersguthaben benötigte Betrag?

Auch dieser Teil der Freizügigkeitsleistung wird dem Altersguthaben gutgeschrieben.
 

Um wie viele Prozent darf das reglementarische Leistungsziel bei Verzicht auf eine vorzeitige Pensionierung aufgrund eines Guthabens aus dem Zusatzkonto höchstens überschritten werden?

Bei einem Verzicht auf die vorzeitige Pensionierung darf das reglementarische Leistungsziel per vollendetes MPK-Referenzalter höchstens um 5 Prozent überschritten werden. Allfällige überschüssige Guthaben des Zusatzkontos verfallen an die MPK.

Ich will kurz vor der Pensionierung einen Einkauf machen und bei der Pensionierung teilweise Kapital anstelle der Altersrente beziehen. Ist dies noch möglich?

Ja, aber die aus den Einkäufen resultierenden Leistungen dürfen innerhalb der folgenden 3 Jahre nicht als Kapital bezogen werden. Es ist zudem damit zu rechnen, dass die Steuerbehörde den Abzug für den Einkauf rückwirkend aberkennt und eine Nachsteuer erhebt.
 

Wann ist ein Einkauf möglich?

Ein Einkauf ist jederzeit bis zur Pensionierung möglich.

Ich bin weiblich und lebe mit meiner Partnerin zusammen. Wird sie nach meinem Tod eine Rente erhalten?

Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft - auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren - ist der Ehe gleichgestellt, wenn beide unverheiratet sind, sie am Todestag mindestens 5 Jahre in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben und der Partner mindestens 45 Jahre alt ist.

Sie erhalten dieselben Leistungen wie verheiratete Partner. Ebenfalls ist ein Kapitalbezug möglich. Der Anspruch muss innert drei Monaten seit dem Tod bei der MPK schriftlich geltend gemacht werden.
 

Wer hat die Kompetenz, das Reglement zu ändern?

Der Stiftungsrat ist für Genehmigung und Änderung des Vorsorgereglements und der Vorsorgepläne zuständig.

Mit welchem Datum beginnt die ordentliche Pensionierung?

Die ordentliche Pensionierung beginnt am 1. des Monats nach Erreichen des MPK-Referenzalters.

Meine Altersrente gilt als geringfügig und wird deshalb als Kapital ausbezahlt. Erhalte ich trotzdem Migros-AHV-Ersatzrente?

Eine Altersrente gilt als geringfügig wenn sie kleiner als 10% einer minimalen AHV-Rente ist. 

Sie wird nicht als Rente sondern als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt. In diesem Fall wird auch die M-AHV-Ersatzrente im Zeitpunkt der Pensionierung in Kapitalform ausgerichtet.

Wie wird die Kürzung der Leistungen bei einer vorzeitigen Teilpensionierung gehandhabt?

Bei einer Teilpensionierung wird die zum jeweiligen Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung berechnete Leistung einfach anteilmässig bezogen.
Bei einer Teilpensionierung reduziert sich die Leistung anteilmässig, z.B. bei 50% würde sich die Leistung halbieren.

Was ist zu beachten bei einem Vorbezug für selbstgenutztes Wohneigentum?

Ein WEF-Bezug ist bis zum MPK-Referenzalter möglich (gilt auch für eine Rückzahlung). Die internen und externen Kosten für einen Vorbezug, mindestens CHF 300 werden der versicherten Person in Rechnung gestellt.